STIFTUNG FÜR STRAFFÄLLIGENBETREUUNG UND BEWÄHRUNGSHILFE IN NIEDERSACHSEN
Ansprechpartner
Tina SchulzTelefon
0531 - 2735914Homepage
Stiftungssitz
Löwenwall 1638100 Braunschweig
Wirkungskreis
Tätigkeit
Stiftungstyp
Treuhänder
Stiftungsvermögen
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kriminalprävention und die Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene.
Die Satzungszwecke werden durch die Vergabe von Fördergeldern insbesondere an die „Niedersächsische Gesellschaft für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe e.V.“ zur Weiterbildung von Bewährungshelfern sowie – auf Antrag – durch die monetäre Unterstützung von ehemaligen Strafgefangenen und Präventionsarbeit erfüllt.
Sofern der Stiftung Mittel zur Verfügung stehen, können diese auch an gemeinnützige Einrichtungen zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen und gemeinnützigen Aufgaben im Sinne des Stiftungszweckes weitergeleitet werden.
Die Stiftung eröffnet die Möglichkeit von Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens sowie von Spenden, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden. "So bietet sie all denen, die sich mit der Stiftung verbunden fühlen, einen hervorragenden Ansatzpunkt, dem Stifter zu folgen und entweder zu Lebzeiten oder in Form von testamentarischen Verfügungen diese Themen zu unterstützen:"
Spenden für die Zweckverwirklichung
Verwendungszweck: Spende
oder Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals
Verwendungszweck: Zustiftung
können Sie gern auf unser Stiftungskonto überweisen:
Stiftung für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe in Niedersachsen
IBAN: DE07 2605 0001 0056 1178 49
bei der Sparkasse Göttingen, BIC: NOLADE21GOE
