Stiftung Evangelische Marienbasilika Wilhelmshausen

Ansprechpartner

Klaus Stöber

Telefon

05541-6437

E-Mail

joda-neu@gmx.de

Homepage

www.stiftung-marienbasilika.de/

Stiftungssitz

Ostpreussenstraße 10
34233 Fuldatal-Wilhelmshausen

Gründungsjahr

2004

Stiftungszweck

Religion / Kirchliche Zwecke nach § 54 AO

Wirkungskreis

regional

Tätigkeit

fördernd

Stiftungstyp

Rechtsfähige Stiftung

Stiftungsvermögen

152.000,00 €

Gründung der Stiftung dank einer Erbschaft

Wie ein roter Faden zieht sich das Schicksal der Marienbasilika durch die Geschichte des Ortes Wilhelmshausen.

Spätestens seit den 1990er-Jahren konnte nicht mehr wegdiskutiert werden, dass wegen der Rissbildungen im Mauerwerk die Beseitigung der potenziellen Schadensursachen vorzunehmen ist.

Nach ersten Planungen – beginnend im Jahr 2002 – sollten über 1,2 Millionen € in fünf Jahren in die Kirche investiert werden.

In dieser finanziellen Notsituation erbte die evangelische Kirchengemeinde Wilhelmshausen von einem Kirchengemeindemitglied 600.000,00€. Die Erblasserin hatte testamentarisch verfügt, dass dieses Geld zum Erhalt der Marienbasilika verwendet werden muss. Sie wollte nachhaltig zum Bestand der Kirche und ihrer Orgel beitragen.

Diesem Wunsch entsprechend entschied der Kirchenvorstand nach Absprache mit dem Landeskirchenamt, 450.000,00€ zur Finanzierung der begonnenen Renovierungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.

Die verbleibenden 150.000,00€ wurden in eine Stiftung eingebracht, die sich dem Erhalt von Kirche und Orgel widmet. „Mein Erbe tut Gutes.“

Mit Datum vom 26.05.2004 wurde die „Stiftung Evangelische Marienbasilika Wilhelmshausen“ mittels Stiftungsurkunde durch das Regierungspräsidium Kassel als rechtsfähig anerkannt.

Dank der Werbung des Kirchenvorstands fand sich eine ausreichende Zahl Kirchenmitglieder zum ehrenamtlichen Engagement bereit.

Nach Einreichung der beschlossenen Stiftungsverfassung erhielt die Stiftung vom Finanzamt die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit am 12.08.2004.

Am 2. September 2004 fand die konstituierende Sitzung der Stiftungsorgane (Vorstand und Beirat) statt. In einer weiteren Sitzung wurde am 05.10.2004 die Anlage des Stiftungsvermögens beraten und einstimmig beschlossen.

So konnten in den letzten dreizehn Jahren ca. 67.000,00€ an Zinsen, Spenden und Zustiftungen erwirtschaftet werden (Stand 22.11.2017).

Zur Fertigstellung von Kirche und Kirchenvorplatz sowie Orgel und fünf Chorfenstern hat die Stiftung mit 54.000,00€ beigetragen.

Diese Summen waren möglich dank guter Anlageformen in der Vergangenheit. Da diese zurzeit nicht möglich und in naher Zukunft wohl auch nicht zu erwarten sind, bitten wir um Ihre Unterstützung.

Tragen Sie bitte zum Erhalt der Marienbasilika bei und setzen Sie sich ein Denkmal.Denken Sie bitte daran:

„Mein Erbe tut Gutes“.

Ihr Vermögen wird unsterblich !

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was geschehen soll, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Neben der Sorge um Ihre Lieben, um die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, wollen Sie vielleicht auch etwas fortführen, das Ihnen persönlich wichtig ist.

Hilfe, die weiterwirkt !

Wenn Ihr christliches, soziales Engagement auch nach Ihrem Tod wirken soll, dann unterstützen Sie durch eine Testamentszustiftung die Hoffnung, unsere Kirche und Orgel in Ihrer Schönheit zu erhalten. Das Testament ist eine ganz besondere Art der Spende, schließlich drückt es tiefe Verbundenheit mit unserer Arbeit aus. Wir tragen dafür Sorge und fühlen uns verpflichtet, Ihrem Wunsch auch nach Ihrem Tod zu entsprechen. Mit einer Testamentzustiftung an unsere Stiftung hinterlassen Sie mehr als materielle Werte.

Steuerliche Vorteile

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Lassen Sie sich von einem Notar oder Anwalt beraten und geben Sie mit einer Testamentsspende Hoffnung weiter!

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.

Was ist bei der Stiftung anders als bei einem Verein?

Anders als bei einem Förderverein, der das ihm gespendete Geld schnell den Projekten zuführen soll, muss bei der gemeinnützigen Stiftung das ihr zugewendete Geld (Stiftungskapital) unangetastet bleiben. Es darf nicht ausgegeben werden, nur die erwirtschafteten Erträge (Zinsen) stehen für den gemeinnützigen Zweck zur Verfügung. Die Höhe dieser alljährlich eingehenden Erträge hängt von der Höhe des Stiftungskapitals ab – und natürlich von den Zinsen. Damit der sinnvollen Arbeit der Stiftung eine ausreichende Summe zur Verfügung steht, ist es wichtig das noch kleine Stiftungskapital zu erhöhen, sei es durch Zustiftungen oder durch ein Vermächtnis im Todesfall.

Fördern wird reich gefördert

Das Steuerrecht fördert gemeinnützige Stiftungen wie die unsrige. Bis 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte können Sie sich steuerlich anrechnen lassen, also prozentual mehr als bei jeder Spende. Wenn Unternehmen spenden, können sie alternativ vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend machen.

Wir versuchen diese nicht leichte Aufgabe zu bewältigen.

Der Stiftungsvorstand:

  • Klaus Stöber, Vorsitzender
  • Inge Spors, stv. Vorsitzende
  • Stefan Eckhardt, Vorstand
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