Hospiz an der Lutter e.V. errichtet Stiftung

Leben in Würde bis zuletzt. Das ist der Grundgedanke der Hospizarbeit. Für diese Aufgabe brauchen wir Hilfe: Der Hospiz an der Lutter e. V. hat im Februar 2021 die gemeinnützige ,Stiftung Hospiz an der Lutter‘ errichtet, deren vorrangiger Zweck die Unterstützung des Hospizes an der Lutter e.V. (Träger des Hospizes an der Lutter) sowie der Hospizarbeit in Göttingen ist. Die Stiftung ist ein wichtiger Finanzierungsbaustein, um Vermögen nachhaltig anzulegen und die Hospizarbeit in Göttingen zu sichern.

Die Stiftung soll dazu beitragen, den Hospizgedanken in die Öffentlichkeit zu tragen, denn Hospizarbeit ist auf bürgerschaftliches Engagement angewiesen. Ohne Spenden aus der Bevölkerung kann es in Göttingen keine qualitativ hochwertige hospizliche Versorgung geben. Die Begleitung und Pflege sterbender Menschen ist eine Aufgabe, die nicht ausschließlich von Experten geleistet wird, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Kranken- und Pflegekassen finanzieren die Versorgung nicht vollständig. Einen Eigenanteil von fünf Prozent der Kosten muss das Hospiz selbst erwirtschaften. Unterstützung aus der Bevölkerung ist hierfür vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht.

Das Hospiz an der Lutter hat zehn Plätze im stationären Bereich an der Humboldtallee 10. Zusätzlich kümmern sich festangestellte Koordinatorinnen und mehr als 100 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ambulanten Hospiz um Menschen, die in ihrer letzten Lebensphase in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder zu Hause betreut werden.

Bei der Stiftung Hospiz an der Lutter handelt es sich um eine Hybridstiftung (auch Teil-Verbrauchsstiftung), deren Stiftungsvermögen sich aus einem zu erhaltenden Grundstockvermögen und einem für die Zweckverfolgung zu verbrauchenden Vermögen zusammensetzt.

Die Stiftung eröffnet die Möglichkeit von Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens sowie von Spenden, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden. So bietet sie all denen, die sich mit dem Motto „Lebensbegleitung statt Sterbebegleitung“ verbunden fühlen, einen hervorragenden Ansatzpunkt, dem Stifter zu folgen und entweder zu Lebzeiten oder in Form von testamentarischen Verfügungen dieses Thema zu unterstützen.

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