Herzensprojekt öffnet bald die Türen - Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter im Göttinger Ortsteil Grone
Die Bauarbeiten für das Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter im Göttinger Ortsteil Grone neigen sich dem Ende zu. Aktuell läuft noch der Feinschliff, ehe Niedersachsens drittes stationäres Kinder- und Jugendhospiz offiziell am 1. April 2025 eröffnen kann.
Anmeldungen von betroffenen Familien liegen schon vor – aus dem gesamten Bundesgebiet. Diesen Familien einen geschützten Ort zu bieten, an dem sie mit ihrem unheilbar und lebensverkürzend erkrankten Kind sowie den gesunden Geschwistern Kraft tanken können, ist das oberste Ziel des Sternenlichter-Teams. Denn Kinder- und Jugendhospize begleiten die Familien ab der Diagnosestellung – nicht erst in der letzten Lebensphase, wie es in Hospizen für Erwachsene der Fall ist. Kinderhospizarbeit bezieht immer die gesamte Familie mit ein. So kann in einem Kinder- und Jugendhospiz nicht nur das schwerstkranke Kind / der schwerstkranke Jugendliche aufgenommen werden, sondern auch die Eltern (oder andere nahe Bezugspersonen) sowie die Geschwister.
Die Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter eröffnet die Möglichkeit von Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens sowie von Spenden, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden. So bietet sie all denen, die sich mit dem Motto „Lebensbegleitung statt Sterbebegleitung“ verbunden fühlen, einen hervorragenden Ansatzpunkt, dem Stifter zu folgen und entweder zu Lebzeiten oder in Form von testamentarischen Verfügungen dieses Thema zu unterstützen.
Zustiftungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens, Verwendungszweck: "Zustiftung" oder
Spenden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke, Verwendungszweck: "Spende"
Stiftung Kinder- und Jugenhospiz Sternenlichter
DE88 2605 0001 0056 0828 29
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen